LEISTUNGS-ANSPRÜCHE
Die Komplexität der Pflege wirkt schnell erdrückend, doch wir bieten Hilfe an. Auf dieser Seite finden Sie alles, was sie zum Thema Pflegegrade wissen müssen.

Meine monatlichen Helferbär-Stundenansprüche

Mit unserem Helferbär-Rechner sehen Sie, wie viele Stunden Unterstützung im Monat ungefähr über Ihre Ansprüche bei der Pflegekasse möglich sind.

Schritt 1 von 3
1. Welchen Pflegegrad haben Sie?
2. Welche Ansprüche möchten Sie nutzen?
Hinweis: Verhinderungspflege und Umwidmung stehen in der Regel ab Pflegegrad 2 zur Verfügung.
3. Ihr möglicher Stundenumfang
Entlastungsbetrag:
Verhinderungspflege:
Umwidmung:
Gesamt:
Hinweis: Wie viele Stunden wir genau über die Pflegekasse abrechnen können, besprechen wir mit Ihnen individuell.

Ansprüche aus dem Pflegegrad

Welche Unterstützung die Pflegekasse bietet, hängt vom jeweiligen Pflegegrad ab. Damit das für Sie nicht kompliziert wird, erklären wir alles einfach und übersichtlich. Denn Pflege ist schon herausfordernd genug. Seit 2017 gibt es statt der alten Pflegestufen fünf Pflegegrade. Sie zeigen, wie viel Hilfe jemand im Alltag braucht. Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst bzw. bei Privatversicherten durch Medicproof. Ein Punktesystem bewertet, wie selbstständig eine Person noch ist.

Aus dem Pflegegrad ergibt sich dann Ihr persönliches „Pflege-Portemonnaie“. Welche Leistungen darin enthalten sind und wie Sie sie nutzen können, sehen Sie unten auf einen Blick.

Pflegegrad 1
Monatlicher Anspruch
131 €
Woraus besteht der Betrag?
  • Entlastungsbetrag: 131 € pro Monat

Der Entlastungsbetrag kann zum Beispiel für Haushaltshilfe, Betreuungsangebote oder anerkannte Alltagsbegleitung genutzt werden.

Pflegesachleistung und Verhinderungspflege gibt es erst ab Pflegegrad 2.

Pflegegrad 2
Monatlicher Anspruch
bis 744 €
Woraus besteht der Betrag?
  • Entlastungsbetrag: 131 € pro Monat
  • Verhinderungs- & Kurzzeitpflege: bis 3.539 € pro Jahr
  • Pflegesachleistung: 40% von 796 € pro Monat (Umwidmung)

Der Entlastungsbetrag ist ein zusätzliches Budget für anerkannte Entlastungs- und Betreuungsangebote.

Die Pflegesachleistung bezahlt den ambulanten Pflegedienst, der zu Ihnen nach Hause kommt.

Pflegegrad 3
Monatlicher Anspruch
bis 1.024 €
Woraus besteht der Betrag?
  • Entlastungsbetrag: 131 € pro Monat
  • Verhinderungs- & Kurzzeitpflege: bis 3.539 € pro Jahr
  • Pflegesachleistung: 40% von 1.497 € pro Monat (Umwidmung)
  • Der Entlastungsbetrag ist dafür da, weitere Unterstützung nach Bedarf zu organisieren.

    Die Pflegesachleistung finanziert intensivere Unterstützung durch den Pflegedienst, zum Beispiel häufigere Einsätze.

Pflegegrad 4
Monatlicher Anspruch
bis 1.168 €
Woraus besteht der Betrag?
  • Entlastungsbetrag: 131 € pro Monat
  • Verhinderungs- & Kurzzeitpflege: bis 3.539 € pro Jahr
  • Pflegesachleistung: 40% von 1.859 € pro Monat (Umwidmung)
  • Bei Pflegegrad 4 übernimmt der Pflegedienst sehr umfangreiche Aufgaben, die über die Pflegesachleistung finanziert werden.

    Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege ergänzen dieses Budget und schaffen mehr Spielraum für Entlastung.

Pflegegrad 5
Monatlicher Anspruch
bis 1.259 €
Woraus besteht der Betrag?
  • Entlastungsbetrag: 131 € pro Monat
  • Verhinderungs- & Kurzzeitpflege: bis 3.539 € pro Jahr
  • Pflegesachleistung: 40% von 2.299 € pro Monat (Umwidmung)
  • Bei Pflegegrad 5 ist der Unterstützungsbedarf am größten. Die Pflegesachleistung finanziert sehr intensive Einsätze des Pflegedienstes.

    Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege ermöglichen zusätzliche Entlastung und flexible Unterstützung im Alltag.

Häufige Fragen
Wie bekomme ich einen Pflegegrad?

Durch Alter, Krankheit oder einen Unfall kann es passieren, dass Sie sich nicht mehr allein versorgen können. Sobald solch ein Zustand eingetreten ist, können Sie einen entsprechenden Antrag bei Ihrer Krankenkasse stellen, postalisch oder digital. Im nächsten Schritt erfolgt eine Begutachtung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) oder MEDICPROOF (Medizinischer Dienst der Privaten). Diese Dienste bewerten Ihr Wohnumfeld sowie Ihre Pflegesituation. Nach der Bewertung der Pflegebedürftigkeit, erhalten sie einen der fünf Pflegegrade.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung?

Pflegegeld wird bei häuslicher Pflege als Aufwandsentschädigung für die Pflegeperson gewährt. Ausbezahlt wird die Leistung entweder auf das Konto der Pflegebedürftigen oder an eine von ihnen bevollmächtigte Person.

Pflegesachleistungen decken die Kosten für Leistungen von ambulanten Pflegediensten oder anderweitigen pflegerelevanten Pflegedienstleistern.

Was sind Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel dienen dazu, Verbrauchsgüter der Pflege zu finanzieren. Beispiele hierfür sind Handschuhe, Desinfektionsmittel, Bettunterlagen, Hygienetücher und Einwegspritzen. Alle fünf Pflegegrade erhalten die gleiche Leistung mit 40€ monatlich.

Wie läuft die Rechnungsstellung ab?

Die Rechnungsstellung wird komplett von uns übernommen, sofern Sie gesetzlich versichert sind. Im Regelfall senden wir der Pflegekasse den von Ihnen unterschriebenen Leistungsnachweis in Verbindung mit einer Rechnung zu. Dadurch müssen Sie sich um nichts kümmern.

Sollten Sie privat versichert sein, läuft die Rechnungsstellung, wie sonst auch ab: Wir stellen die Rechnung direkt an Sie und Sie fordern den Rechnungsbetrag von der in Anspruch genommenen Leistung von Ihrer Pflegekasse ein und bezahlen in Vorkasse.

Ihre Frage ist nicht dabei? Wir haben die Antworten. Rufen Sie uns gerne an!