Pflegeberatung nach §37.3
SGB XI (nur in Berlin)
Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, haben in folgenden Intervallen eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit abzurufen:
- Bei den Pflegegraden 4 und 5 vierteljährlich einmal.
- Bei den Pflegegraden 2 und 3 halbjährlich einmal,
- Bei Pflegegrad 1 kann einmal halbjährlich eine Beratung in Anspruch genommen werden.
Wir führen Sie durch den Pflegejungle
Unsere Expertinnen und Experten mit langjähriger Erfahrung in der Beratung und Pflegepraxis stehen Ihnen zur Seite.
Die unkomplizierte Beratung
Wir machen kompliziert für Sie einfach und informieren Sie im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI über die Leistungen und Angebote der Pflegekasse.
Für jeden den richtigen Experten
Unser Beratungsangebot ist für jeden offen und gilt insbesondere für Kinder, Erwachsene und Senioren.
Von Pflegegrad 1 bis 5 und für jede Situation haben wir den passenden Berater für Sie.
Wir sind für Sie da
Wir kommen gerne zu Ihnen.
Kontaktieren Sie uns entweder telefonisch oder per E-Mail für die Terminabsprache.
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