Sie benötigen eine Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI ?
Damit Sie weiterhin Pflegegeld erhalten, ist es wichtig, regelmäßig eine Pflegeberatung in Anspruch zu nehmen.
Diese Beratung dient nicht nur als gesetzliche Pflicht, sondern auch als wertvolle Hilfe: Sie bekommen Tipps, wie die Pflege im Alltag leichter gelingt, welche Hilfsmittel sinnvoll sind und welche zusätzlichen Leistungen Ihnen vielleicht noch zustehen. So bekommen Sie praktische Unterstützung, die genau auf Ihre persönliche Pflegesituation abgestimmt ist.
So oft ist eine Beratung erforderlich:
- Pflegegrad 1: freiwillig – 1x pro Halbjahr
- Pflegegrad 2 & 3: verpflichtend – 1x pro Halbjahr
- Pflegegrad 4 & 5: verpflichtend – 1x pro Vierteljahr
Die Beratung findet direkt bei Ihnen zu Hause statt – ganz bequem in Ihrer vertrauten Umgebung. Alternativ ist sie auch online per Video möglich, falls Sie das bevorzugen oder es für Sie einfacher ist.
Die Kosten übernimmt vollständig die Pflegekasse, für Sie entstehen keine zusätzlichen Ausgaben.
Schauen Sie gerne in unseren Flyer, dort finden Sie die wichtigsten Informationen noch einmal übersichtlich auf einen Blick zusammengefasst:
Wir führen Sie durch den Pflege-Dschungel
Unsere Expertinnen und Experten mit langjähriger Erfahrung in der Beratung und Pflegepraxis stehen Ihnen zur Seite.
Die unkomplizierte Beratung
Wir machen kompliziert für Sie einfach und informieren Sie im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI über die Leistungen und Angebote der Pflegekasse.
Für jeden den richtigen Experten
Unser Beratungsangebot ist für jeden offen und gilt insbesondere für Kinder, Erwachsene und Senioren.
Von Pflegegrad 1 bis 5 und für jede Situation haben wir den passenden Berater für Sie.
Wir sind für Sie da
Wir kommen gerne zu Ihnen.
Kontaktieren Sie uns entweder telefonisch oder per E-Mail für die Terminabsprache.
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