Ratgeber

Ihre Budgets kennen, verstehen und optimal nutzen

Was zahlt Ihre Pflegekasse?

Verstehen Sie Ihre Ansprüche, wählen Sie Ihren Pflegegrad und berechnen Sie Ihre möglichen Stunden. In nur 3 Schritten zu Helferbär!

1.

Ansprüche verstehen

2.

Stunden berechnen

3.

Helferbär kontaktieren


Schritt 1


Die Budgets Ihrer Pflegekasse

Je nach Pflegegrad stehen Ihnen bis zu drei verschiedene Budgets zur Verfügung. Helferbär rechnet alle davon direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

Entlastungsbetrag

Ein monatliches Budget das ausschließlich für Alltagshilfe, Haushaltshilfe und Betreuung gedacht ist.

Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart werden.

131 € / Monat

Alle Pflegegrade 1 - 5

Entlastungsbudget

Seit 07/2025 wurden Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu einem Jahresbudget zusammengelegt. Es kann flexibel für beide Zwecke genutzt werden. Die frühere Vorpflegezeit entfällt.

3.539 € / Jahr

Ab Pflegegrad 2

Umwidmung Sachleistung

Bis zu 40 % der Pflegesachleistung kann statt für einen Pflegedienst für Alltagshilfe bei Helferbär genutzt werden.

Das ausgezahlte Pflegegeld wird prozentual angepasst.


bis 920 € / Monat

Ab Pflegegrad 2

- Je nach Pflegegrad -


Schritt 2


Ihre möglichen Helferbär-Stunden berechnen

Wählen Sie Ihren Pflegegrad und die Budgets die Sie nutzen möchten. Wir zeigen Ihnen wie viele Stunden das bei Helferbär ergibt.*


*Keine Gewähr, da es hier nur um Richtwerte geht.

1 Pflegegrad
2 Ansprüche
3 Ergebnis
Schritt 1 von 3
Welchen Pflegegrad haben Sie?
Pflegegrad 1 – Sie erhalten 131 € / Monat Entlastungsbetrag.
Welche Budgets möchten Sie nutzen?
Entlastungsbetrag Alle PG 1–5
131 € jeden Monat – für Alltagshilfe, Haushaltshilfe & Betreuung
131 € / Monat
Entlastungsbudget Ab PG 2
3.539 € pro Jahr – Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege aus einem gemeinsamen Topf
295 € / Monat
Umwidmung Sachleistung Ab PG 2
Bis zu 40 % Ihrer Pflegesachleistung zusätzlich für Alltagshilfe nutzbar
318 € / Monat
Ihr möglicher Stundenumfang – Pflegegrad
Entlastungsbetrag
131 € / Monat · §45b SGB XI
Entlastungsbudget
3.539 € / Jahr · §42a SGB XI
Umwidmung Sachleistung
40 % der Pflegesachleistung
Gesamt pro Monat
Hinweis: Wie viele Stunden wir genau über die Pflegekasse abrechnen können, besprechen wir mit Ihnen individuell. Die Angaben basieren auf einem Richtwert von ca. 35 € / Stunde.

Schritt 3


Jetzt Helferbär kontaktieren

Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich. Darüberhinaus kümmern wir uns um die gesamte Abrechnung mit Ihrer gesetzlichen Pflegekasse.

Berlin

Telefon

030 62 93 94 53


✉ E-Mail

berlin@helferbaer.de

Potsdam

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0331 28 12 79 34


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040 22 86 60 20


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Wir melden uns innerhalb unserer Geschäftszeiten bei Ihnen schnellstmöglich zurück.


Weitere Leistungen der Pflegekasse


Was Ihre Pflegekasse noch zahlt

Diese Leistungen rechnet Helferbär nicht direkt ab aber sie stehen Ihnen trotzdem zu und können Ihren Alltag erheblich erleichtern.


Pflegegeld § 37 SGB XI
Wird ausgezahlt wenn Angehörige oder Freunde die Pflege übernehmen – als Anerkennung für die pflegende Person. Alle sechs Monate ist ein Beratungsbesuch nachzuweisen.
Pflegegrad 2 347 € / Monat
Pflegegrad 3 599 € / Monat
Pflegegrad 4 800 € / Monat
Pflegegrad 5 990 € / Monat
Wohnumfeldverbesserung § 40 SGB XI
Zuschüsse für Umbaumaßnahmen die das Wohnen erleichtern, zum Beispiel: Treppenlift, barrierefreier Badumbau oder Haltegriffe. Gilt für alle Pflegegrade.
bis 4.180 € pro Person · alle PG 1–5
Pflegehilfsmittel § 40 SGB XI
Monatliches Budget für Verbrauchsgüter des Pflegealltags: Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettunterlagen, Hygienetücher. Komplett unabhängig vom Entlastungsbetrag.
42 € / Monat · alle PG 1–5
Tages- & Nachtpflege § 41 SGB XI
Für Betreuung in einer Tagespflegeeinrichtung wenn die häusliche Pflege nicht ausreicht oder Angehörige tagsüber berufstätig sind. Ab Pflegegrad 2.
Pflegegrad 2 721 € / Monat
Pflegegrad 3 1.357 € / Monat
Pflegegrad 4 1.685 € / Monat
Pflegegrad 5 2.085 € / Monat

💡Unser Tipp: 

Diese Leistungen beantragen Sie direkt bei Ihrer Pflegekasse. In Berlin führen wir dahingehend Pflegeberatungen durch.

Mehr erfahren zu Pflegebaratungen.


Häufige Fragen


Fragen und Antworten

Alles was Sie rund um Pflegegrade und Leistungsansprüche wissen sollten.

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns gerne an.

Kontakt
  • Ich habe noch keinen Pflegegrad. Kann ich Helferbär trotzdem nutzen?

     Ja, grundsätzlich schon. Ohne Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse die Kosten allerdings nicht, Sie würden die Leistungen dann privat bezahlen. Wenn Sie denken dass ein Pflegegrad für Sie oder Ihre Angehörigen infrage kommt, lesen Sie gerne unseren Blog. Dort erklären wir Ihnen, wie Sie den Antrag stellen.  

  • Wie bekomme ich einen Pflegegrad?

     Sie stellen einen formlosen Antrag bei Ihrer Pflegekasse, also dem Pflegebereich Ihrer Krankenkasse. Ein kurzer Anruf dort reicht als erster Schritt. Danach kommt ein Gutachter des Medizinischen Dienstes zu Ihnen nach Hause und schaut sich Ihre Situation an. Den Bescheid mit Ihrem Pflegegrad bekommen Sie dann meistens nach 4 bis 6 Wochen. Wenn Sie die Einstufung für zu niedrig halten können Sie kostenlos Widerspruch einlegen, das lohnt sich oft. In unserem Blog erklären wir das Vorgehen genauer.  

  • Was passiert, wenn ich den Entlastungsbetrag im laufenden Jahr nicht aufbrauche?

    Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart werden. Wer also erst im Herbst mit Helferbär startet, kann die Monate davor rückwirkend einlösen. Manchmal kommen so mehrere hundert Euro auf einmal zusammen.

  • Muss ich erst in Vorkasse gehen und mir das Geld dann zurückholen?

    Nein. Wenn Sie gesetzlich versichert sind rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie unterschreiben nach jedem Einsatz einen kurzen Leistungsnachweis und wir kümmern uns um den Rest. Privat Versicherte bekommen die Rechnung von uns und reichen sie bei ihrer Pflegepflichtversicherung ein.

  • Was hat sich beim Entlastungsbudget 2025 geändert?

    Seit Juli 2025 wurden Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Topf zusammengelegt, dem Entlastungsbudget mit 3.539 Euro pro Jahr. Sie können das Geld jetzt flexibel für beides nutzen. Außerdem ist die frühere Vorpflegezeit weggefallen. Früher mussten Sie sechs Monate lang von Angehörigen gepflegt worden sein bevor Sie Verhinderungspflege beantragen durften. Diese Voraussetzung gibt es nicht mehr.

  • Was genau ist die Umwidmung der Pflegesachleistung?

    Die Pflegesachleistung ist eigentlich dafür gedacht, einen ambulanten Pflegedienst zu bezahlen. Wer dieses Budget nicht vollständig für medizinische Pflege braucht, kann bis zu 40 Prozent davon für Alltagshilfe nutzen, zum Beispiel für Haushalt, Begleitung oder Gesellschaft bei Helferbär. Das Pflegegeld wird dabei prozentual angepasst.

  • Kann Helferbär auch medizinische Aufgaben übernehmen?

    Nein, das ist gesetzlich nicht erlaubt. Helferbär ist ein anerkannter Entlastungsdienst, kein Pflegedienst. Wir helfen im Alltag, im Haushalt, beim Einkaufen, bei Begleitungen und leisten Gesellschaft. Für medizinische Aufgaben wie Verbandswechsel oder Medikamentengabe brauchen Sie einen zugelassenen Pflegedienst. Viele unserer Klienten nutzen beides parallel.

Bereit? Wir kümmern uns um alles.

Helferbär rechnet direkt mit Ihrer gesetzlichen Pflegekasse ab. Kein Papierkram, kein Vorschuss, keine Bürokratie.